Ambulante Rehabilitation Sucht (ARS)

Geschichte der ARS

Die Suchtrehabilitation ist in Deutschland neben dem niedrigschwelligen Angebot der Suchtberatungsstellen und der stationären/ambulanten qualifizierten Entzugsbehandlung die Schlüsselintervention zu stabiler Abstinenz, Erhalt oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit und Verhinderung der weiteren Chronifizierung der Abhängigkeitserkrankung und ihrer Folgeerkrankungen. Sowohl die stationäre als auch die ambulante Suchtrehabilitation haben in Pilot- und Katamnesestudien ihre Effektivität in der Behandlung Abhängigkeitskranker gezeigt. Neben der stationären Rehabilitation gewann die berufsbegleitend ambulante Rehabilitation Abhängigkeitskranker (ARS) in den letzten 20 Jahren zunehmend an Bedeutung. Möglich wurde dies auf Grundlage der „Empfehlungsvereinbarung ambulante Rehabilitationsmaßnahmen Sucht“ der Kranken- und Rentenversicherungsträger sowie der Rahmenvereinbarung, welche die Indikationsrichtlinien, Ausschlusskriterien und Qualitätsstandards für die Durchführung entsprechender Therapiemaßnahmen festlegen. Heute ist die ARS eine der effektivsten Behandlungsformen bei Suchterkrankungen überhaupt. IANUA gehört seit 1992 zu den Pionieren der ARS und kann auf über 20 Jahre Erfahrung in Behandlung und Forschung zurückblicken.

Ianua G. P. S. mbH

Warum Suchtrehabilitation?

Sucht- oder Abhängigkeitserkrankungen sind Krankheiten, die sich schleichend entwickeln und häufig über Jahre (meist mehr als 10 Jahre) chronifizieren, bevor Erkrankte in eine Behandlung gelangen. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Eine Suchterkrankung ist immer eine Erkrankung der Seele, des Körpers (v. a. des Gehirns) und der "Beziehungen". Suchterkrankungen führen zu seelischen Störungen sowie zu Schwierigkeiten in der Regulation von Gefühlen, Schlaf, Appetit, Beziehungsfähigkeit, Konzentration und Merkfähigkeit. Suchtmittel verändern das Gehirn, die Nervenzellen, deren Kommunikation untereinander und deren Stoffwechsel. Es entsteht ein Suchtgedächtnis, das auch nach jahrelanger Abstinenz bei Rückfälligkeit die Suchterkrankung wieder reaktiviert. Durch die Beziehungsstörung zu anderen Menschen und die Konflikte, die durch die Sucht verursacht werden, sind Beziehungen in der Familie, im Freundeskreis und am Arbeitsplatz belastet.

All das führt im bio-psycho-sozialen Krankheitsmodell zu einer Verfestigung der Suchterkrankung und Erwerbsminderung oder -unfähigkeit. Dies zu verhindern und den Süchtigen zu "stabilisieren" ist Aufgabe der ARS.

Berufsbegleitend ambulante Suchtrehabilitation (ARS)

ARS für wen?

Liegt eine Abhängigkeit von Alkohol, Medikamenten, illegalen Drogen oder eine Glücksspielsucht vor, ist unter bestimmten Bedingungen eine berufsbegleitend ambulante Suchtrehabilitation in unserer Einrichtung möglich. Die ARS kommt vor allem in Betracht, wenn Suchtkranke einen festen Wohnsitz sowie eine Arbeitsstelle haben. Es sollten keine unüberwindlichen häuslichen oder beruflichen Konflikte vorliegen. Die Arbeitslosigkeit ist kein Ausschluss für eine ARS, jedoch sollte bei Langzeitarbeitslosen mit fehlender Tagesstruktur an eine stationäre Rehabilitation gedacht werden. Der Suchtkranke muss aktiv und regelmäßig an der Behandlung mitwirken und seine Abstinenz im Alltag mit unserer Unterstüzung wahren.

Wir klären mit jedem Suchtkranken in der Orientierungsphase seinen individuellen Behandlungsbedarf, unterstützen die Entzugsbehandlung und planen die für ihn passende Rehabilitation (ambulant, stationär oder Kombi-Reha). Unsere Indikationsentscheidung erfolgt auf dem Hintergrund einer mehrwöchigen ambulanten Orientierungsphase. Grundsätzlich bietet die ARS die Möglichkeit, im normalen Lebensalltag zu verbleiben, diesen mit der Behandlung der Suchterkrankung zu verbinden und gezielte Hilfen bei der Umsetzung von notwendigen Verhaltensänderungen zu erhalten.

Orientierungsphase und qualifizierter ambulanter Entzug